Erstellen Sie Ihre wirksame Patientenverfügung.

Unkompliziert. Schnell. Ärztlich empfohlen.

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Nur 4% aller Patientenverfügungen lehnen ungewollte medizinische Maßnahmen wirksam ab.

Laut dem Deutschem Ärzteblatt ist ein Großteil der Patientenverfügungen unwirksam, weil Sie medizinisch und neurologisch zu ungenau sind.

Das heißt: Im Notfall werden ungewollte Behandlungen dann trotzdem durchgeführt. Problematisch ist laut der Ärztezeitung auch, dass an einer Weiterbehandlung und der Umgehung von unwirksamen Patientenverfügungen „konkrete finanzielle Interessen, etwa durch Betreiber von Langzeitpflegestationen vorliegen, die versuchen, von den Hoffnungen der Angehörigen zu profitieren“.

Schnell und unkompliziert.

In wenigen Minuten haben Sie Ihre Patientenverfügung erstellt. Wir kümmern uns um den Rest.

100% wirksam.

Wir erstellen Patientenverfügungen medizinisch präzise. Niemand kann sie umgehen ohne dabei Gesetze zu brechen.

30 Jahre Erfahrung.

Fachwissen und Expertise eines habilitierten Neurologen, Intensivmediziners und Gerichtsgutachters.

Was ist das Besondere an unseren Patientenverfügungen?

Unsere Patientenverfügungen sind..

Individuelle Patientenverfügung.

Unbegrenzt ändern und neu erstellen, so oft Sie wollen.

Aktualisierungsempfehlung.

Wenn Ihre Verfügung wegen rechtlichen oder medizinischen Änderungen aktualisiert werden sollte, informieren wir Sie.

"Endlich eine Patientenverfügung, die ich meinen Patienten empfehlen kann."

Dr. Alexander Schrade

Neurologe
"Patientenverfügung wurde super einfach erstellt, vielen Dank!

Martin Krueger

99€
  • Medizinisch fundiert erstellt
  • von Ärzten und Anwälten geprüft
  • Wirksame neurologische Formulierungen schützen vor ungewollten Zuständen
  • Patientenverfügung jederzeit und unbegrenzt änderbar
  • Aktualisierungsempfehlung bei wichtigen rechtlichen Änderungen
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Beispielverfügung ansehen.

Hier können Sie eine beispielhafte wirksame Patientenverfügung sehen.

Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie können per SEPA-Lastschrift oder Paypal bezahlen.

Häufig gestellte Fragen

Sie finden Ihre Frage nicht? Unser Team hilft Ihnen gerne.

Eine Patientenverfügung ist für Situationen vorgesehen, in denen der Patient seinen Willen nicht mehr mitteilen kann, und hält den Patientenwillen fest. Beispielsweise bei Umständen, unter denen der Patient keine medizinische Verlängerung seines Lebens mehr wünscht. Um wirksam zu sein, muss eine Patientenverfügung konkrete Situationen beschreiben und eine gewünschte Therapieeinschränkung genau darstellen. Da es hier um schwere Gehirnschädigungen geht, handelt es sich um neurologische Diagnosen wie apallisches Syndrom, Locked - in Syndrom oder Demenz. Es ist also sinnvoll, dass ein erfahrener Facharzt für Neurologie die Bedingungen präzise formuliert.

An unscharfen Formulierungen wie: “Ich wünsche keine unnötige Verlängerung meines Leidens, wenn keine Aussicht auf eine lebenswerte Zukunft besteht." Hier wird weder bestimmt was als unnötig empfunden wird, noch was der subjektive Begriff „lebenswert“ für den Patienten bedeutet. Von fehlender Fachkenntnis zeugen Passagen, die ausdrücklich eine Schmerzbehandlung und Behandlung gegen Ängste einfordern. Diese Behandlungen sind längst Grundpflicht aller Ärztinnen und Ärzte, Krankenpfleger und Schwestern.

Bei Wirksame-Patientenverfügung können keine schwerwiegenden Fehler gemacht werden. Dies ist leider bei anderen Anbietern möglich. Zum Beispiel: Bei einigen Patientenverfügungen kann man bei einer erworbenen Sprachstörung (Aphasie) eine Weiterbehandlung ausschließen. Ein kompetenter Arzt sollte jedoch wissen, dass eine erworbene Sprachstörung (Aphasien) heutzutage hervorragend behandelbar sind. Wesentlich ist also die fachärztlich neurologische Erfahrung, weil es um Gehirnerkrankungen geht.

Die Reaktion der Fachwelt auf Wirksame-Patientenverfügung ist außerordentlich positiv. Insbesondere von Fachärzten für Neurologie, also Spezialisten für Gehirnschäden und Demenz, wird „Wirksame Patientenverfügung“ ausdrücklich gelobt.

Keine. Sie können Ihre wirksame Patientenverfügung ohne medizinische, neurologische oder juristische Vorkenntnisse erstellen.

Bei Wirksame-Patientenverfügung beantwortet Sie eine kurze, speziell entwickelte Befragung. Auf der Grundlage der Antworten wird eine individuelle und medizinisch absolut zuverlässige Patientenverfügung erstellt. Die Patientenverfügung brauchen Sie nur ausdrucken und unterschreiben, sofort ist sie wirksam. Das System wurde von Fachärzten für Neurologie und Intensivmedizin entwickelt und wird laufend an den medizinischen und neurologischen Fortschritt und rechtliche Änderungen angepasst.

Nein, eine Unterschrift genügt. Eine notarielle Beurkundung ist grundsätzlich möglich, aber nur selten sinnvoll.

Auch wenn man mit Familie oder Freunden bereits über den eigenen Behandlungswillen gesprochen hat: Dieser Austausch ist in der Regel nicht konkret genug, um medizinischem Fachpersonal im Notfall Richtlinien für die Behandlung aufzeigen zu können. Aussagen wie „Er möchte nicht an Schläuchen hängen“ oder „Sie möchte keine unnötige Verlängerung ihres Leidens“ sind uneindeutig. Schließlich hängt man auch bei einer Schulteroperation vorübergehend „an Schläuchen“. Darüber hinaus erzeugen Notfallsituationen für Angehörige immer ein sehr hohes Stresslevel. In so einer Situation Entscheidungen treffen zu müssen, möglicherweise über Leben und Tod, ist eine sehr große psychische Belastung für Freunde und Familie.

In Ankreuzformularen findet man aus neurologischer Erfahrung allgemeine Formulierungen mit Phrasencharakter. Diese sind im Ernstfall wertlos.

Möglicherweise, weil viele Menschen eine Patientenverfügung als eine Art Nebenprodukt anderer Dokumente wie Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstellen. Vielleicht fehlten bis-her aber auch Ansprechpartner mit spezieller medizinisch - neurologischer und intensivmedizinischer Erfahrung. Die Kompetenz von Juristen liegt in der Rechtsberatung. Eine Patientenverfügung ist ein medizinisches Dokument. Bei seiner Erstellung kommt es nur am Rande auf Rechtsfragen an. Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information. Wirksame-Patientenverfügung führt zu keiner Zeit Rechtsberatung oder Rechtsberatungen durch. Wenden Sie sich für Rechtsberatungen erforder-lichenfalls bitte an einen Anwalt oder Notar.

Jede volljährige Person kann eine Patientenverfügung erstellen. In jedem Alter kann man in eine Situation geraten, in der man nicht mehr in der Lage ist seinen Willen mitzuteilen. Solche Notlagen können etwa durch einen Unfall, Kammerflimmern oder eine fortgeschrittene Demenz eintreten. Mit zunehmendem Alter wird dies wahrscheinlicher.

Weitere häufige Fragen

Das Team von Wirksame-Patientenverfügung überprüft relevante medizinische Neuerungen und rechtliche Veränderungen im Bereich Patientenverfügung, Neurologie, Hirnschädigung und Demenz. Gegebenenfalls fordern wir Sie auf, Ihre Patientenverfügung anzupassen, wenn Ihre Patientenverfügung aus unserer Sicht aktualisiert werden sollte. Eine Überarbeitung oder Neuerstellung der Patientenverfügung ist bei Wirksame-Patientenverfügung jederzeit kostenfrei möglich.

Wirksame-Patientenverfügung schützt Ihre Kundendaten mit der größten Sorgfalt. Sehen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.

Nur für Deutschland, nicht für andere deutschsprachige Länder.

Man kann in einer Verfügung nicht eine aktive Sterbehilfe verlangen, deutsche Strafgesetze verbieten dies.

Hierzu gibt es keinen gesetzlich festgelegten Abstand. Bei wesentlichen Veränderungen im Leben sowie bei rechtlichen Neuerungen sollten Verfügungen aktualisiert werden. Dies ist für Kunden bei Wirksame-Patientenverfügung jederzeit kostenlos möglich.

Ein Betreuungsverfügung richtet sich ausschließlich an ein Gericht. Sie legt lediglich fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll. Ein Betreuer kann sich zum Beispiel um Kündigung von Mietverträgen oder Behördengängen kümmern. Ein Betreuer ist auch erst dann im Amt, wenn er von einem Gericht eingesetzt wurde. Eine Betreuungsverfügung ist also erstmal nur ein Vorschlag an das Gericht. Eine Betreuungsverfügung berechtigt den benannten Betreuer in keiner Weise, vor einer Gerichtsentscheidung dem medizinischem Fachpersonal gegenüber wirksame Verbote bestimmter medizinischer Behandlungen aussprechen. Zudem ist ein Betreuer medizinisch oft vollkommen überfordert. Häufig geraten Betreuer unter maximalen Stress, weil sie Entscheidungen zum Leben eines anderen Menschen fällen sollen, die sie noch nie in ihrem Leben getroffen haben.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Rechtsdokument. Es bevollmächtigt Personen für den Vollmachtgeber bestimmte Handlungen durchzuführen, wie zum Beispiel Behördengänge. Der Bevollmächtigte kann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Ein Gericht wird lediglich eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Eine Vorsorgevollmacht hat allerdings oft das Problem des möglichen Missbrauches. Der Bevollmächtigte kann teils uneingeschränkt handeln, auch was finanzielle Aspekte des Vollmachtgebers angeht. Möglicherweise eine Einladung zum Betrug. Im Falle eines Falles kann eine Vorsorgevollmacht eine wirksame Patientenverfügung nicht ersetzen. Selbst die nächsten Angehörigen oder die engsten Freunde kennen meist kaum lückenlos den Behandlungswillen eines Patienten. Zudem stehen bevollmächtigte Personen im Ernstfall ohne Patientenverfügung unter erheblichem Druck. Schlimmstenfalls muss ein Bevollmächtigter auch allein über Leben und Tod eines Patienten entscheiden. Wer sich nicht ausreichend medizinisch auskennt, muss möglicherweise mit dem bleibendem Zweifel leben, einen schweren Fehler gemacht zu haben. Dies ist nicht zumutbar. Eine wirksame Patientenverfügung entlastet somit auch Ihre Angehörigen und Freunde.

Idealerweise brauchen Sie normalerweise eine medizinische Fachperson, die erfahren ist in Intensivmedizin und Neurologie. Die Wirksamkeit einer Patientenverfügung steht und fällt mit dem medizinischen Formulieren. Die Anwendung von Wirksame-Patientenverfügung ersetzt die Hilfe durch medizinische Fachpersonen. Sie können ohne jegliche medizinischen und juristischen Kenntnisse eine wirksame Patientenverfügung erstellen.

Ja. Eine wirksame Patientenverfügung ist für den Arzt ebenso verpflichtend wie ein mündlich geäußerter Patientenwunsch. Dafür muss die Verfügung nach gesetzlicher Vorgabe hinreichend konkret sein. Hinreichend konkret bedeutet, die Verfügung muss medizinisch präzise diejenigen Voraussetzungen und Folgen beschreiben, unter denen bzw. für die der Wille des Patienten gelten soll. Dies gilt insbesondere für Festlegungen, bei denen ein Therapieabbruch einen natürlich Tod bedeuten kann. Für Ärzte nicht hinreichend konkret sind allgemeine Formulierungen wie “Wenn keine Aussicht mehr auf Heilung besteht".

Muss ein Gericht entscheiden, wann die Geräte abgestellt werden sollen?

Nicht, wenn eine eindeutige Patientenverfügung vorliegt. Wenn eine Patientenverfügung jedoch zu viel Auslegungsspielraum lässt und kein Einvernehmen zwischen behandelnden Ärzten besteht, dann kann nur die Entscheidung eines Betreuungsgerichtes die Situation klären. Wie das im Einzelfall ausgeht, ist allerdings schwer vorauszusagen.